Tennis Club Worpswede e. V.

Die Platzordnung

Spiel- und Platzordnung

  1. Fairness, gegenseitiges Verständnis und Absprachen sind Grundlagen für einen reibungslosen Spielbetrieb im TCW. Dazu werden allgemein keine umfassenden Reglementierungen und Verordnungen benötigt. Um jedoch in Zweifelsfällen Unstimmigkeiten und evtl. Streit zu vermeiden, wurden vom Vorstand des TCW einige Grundregeln festgelegt.
     
  2. Vor Spielbeginn müssen die Namensschilder der jeweiligen SpielerInnen auf der Belegungstafel für den Spielzeitraum angebracht werden. Zeitliche Vorreservierungen sind nicht möglich, es sei denn, der gewünschte Platz ist bereits belegt. Dann kann im Anschluß an die belegte Spielzeit reserviert werden. Zum Zeitpunkt der Platzbelegung bis Spielbeginn müssen die Spieler anwesend sein. Wer sich auf der Belegungstafel eingetragen hat, kann von wartenden anderen Spielern abgelöst werden. Fehlende Schilder sind beim Vorstand anzufordern. 
     
  3. Spielzeit einschl. Platzpflege vor und nach dem Spiel:
    Einzel: 45 Minuten
    Doppel: 60 Minuten
    Die Fairness gegenüber wartenden Spielern gebietet es, diese Zeiten unbedingt einzuhalten. Grundsätzlich gelten diese Zeiten, so weit alle Plätze belegt sind oder durch zeitliche Beschränkungen (Platz 4-6) bespielbar sind. Freie Plätze sind unabhängig von ihrer Lage vorrangig zu belegen. Eingetragene und auf der Belegungstafel angezeigte Ranglistenspiele unterliegen nicht den festgelegten Zeiteinheiten. (s. dazu Ranglistenbedingungen des Sportwartes)  
     
  4. Die Plätze 4 - 6 unterliegen gerichtlich verfügten eingeschränkten Spielzeiten: 
    Montag bis Freitag 07.00 13.00 Uhr und 15.00 19.00 Uhr 
    Sonnabend 07.00 13.00 Uhr  
    Sonn- und Feiertage werden vom Vorstand gesondert geregelt 
     
  5. Vor Spielbeginn ist der ganze Platz ausreichend zu wässern. Nach Spielende ist der Platz schneckenförmig abzuziehen und die Linien sind zu fegen. Löcher und Unebenheiten sind auszugleichen. Auf diese Pflegemaßnahmen kann durch nachfolgende SpielerInnen nicht verzichtet werden. Bei größeren Schäden sind der Anlagenwart oder ein anderes Vorstandsmitglied zu informieren. Flaschenleergut ist zurückzubringen. Nach Spielende ist der Platz abzuschließen, soweit kein direkter Nachspieler folgt. Jeder Spieler muß im Besitz eines Schlüssels sein. Schlüssel können im "Sportkarussell" in der Bergstraße für eine Pfandgebühr von 10,-€ erworben werden. 
     
  6. Der Platz 4 steht Montag bis Freitag von 09.00 - 13.00 Uhr vorrangig Gastspielern, die über den Fremdenverkehrsverein/Gemeindeverwaltung reserviert haben (10,- € ), zur Verfügung. Soweit dieser nicht genutzt wird, kann der Platz natürlich für den Spielbetrieb belegt werden. Clubmitglieder, die mit einem Gast spielen wollen, tragen sich vor Spielbeginn in die aushängende Gastspielerliste ein. Eine Spieleinheit beträgt 5,00 € Spielzeiten sind so zu wählen, dass der vereinsinterne Spielbedarf nicht behindert wird. Nach 17.00 Uhr besteht für Gastspieler nur bei freier Platzkapazität Spielberechtigung. 
     
  7. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren können an den Werktagen Montag bis Freitag jeweils bis 17.00 Uhr im Rahmen der Spielzeiten und Platzbelegung uneingeschränkt spielen. Ansonsten kann an Wochenenden sowie Werktags ab 17.00 Uhr auf unbelegten Plätzen nur soweit von Kindern bis 15 Jahren gespielt werden, wie die Plätze nicht von Erwachsenen benötigt werden. Die Plätze müssen geräumt werden, soweit Erwachsene diese Plätze benötigen und keiner der Plätze von 1 - 5 frei sind. Das jeweilige Spiel darf jedoch zu Ende gespielt werden. 
     
  8. Die Tennisplätze dürfen nur mit geeigneten Tennisschuhen betreten werden. 
     
  9. Allgemeiner Lärm, übermäßige Lautstärke und unangemessene Reaktionen sind zu vermeiden. 
     
  10. Der Vorstand behält sich vor, diese Spiel- und Platzordnung durch mündliche und schriftliche Hinweise zu ergänzen und bei etwaigen Verstößen und Schäden und deren Folgen geeignete aßnahmen zu ergreifen. 
     
  11. Bei Streitigkeiten entscheidet der Sportwart oder ein anwesendes Vorstandsmitglied.

  
Worpswede, den 4.2.02 
Der Vorstand